Moin, gestern meldete mir eine Dame das ein Schrebergartennachbar (Taubenbesitzer)einen Bussard geschossen hat. Ich mich natürlich sofort ans Telefon und die zuständigen Stellen benachrichtigt. Ergebniss: Die Zeugin möchte unerkannt bleiben wegen Nachbarn usw und deshalb kann die Polizei nichts unternehmen. Obwohl Sie gemeldet hat das der Bussard in der Truhe wartet auf den Präparierer.
Was nun? Habt Ihr eine Idee?
Gruss Christian
Hallo,
Die Dame, welche dich angerufen hatte und dir den Sachverhalt geschildert hatte, ist diese die Zeugin, welche nun keine Angaben mehr machen möchte ?
Und der Mäusebussard liegt beim angebl. Täter in der Tiefkühltruhe... ?
Egal, sie kann die Angaben nur verweigern, wenn sie sich selbst in dem anstehenden Ermittlungsverfahren belasten, oder nahestehende Verwandte belasten würde. Notfalls müsste man sie in der Zeugenvernehmung darüber belehren, dass in einem Verfahren ein Richter ein Zwangsgeld erlassen kann. Als Zeugin vorgeladen wird sie allemal, der Beamte könnte sie mit etwas Geschick befragen und das Ergebnis dann als Vermerk formlos niederschreiben. Wie gesagt, die Zeugin muss noch nicht einmal unterschreiben. Mit viel Einfühlungsvermögen als vernehmender Beamter kann man schon mal Aussagen bekommen.
Da hier eine Straftat vorliegt, Verdacht des Verstosses gegen das Waffengesetz und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, muss die Polizei tätig werden, egal was dabei rauskommt. Vielleicht überlegt es sich die Zeugin ja doch nochmal, ausserdem, Christian, bist du auch Zeuge. Du hast die Aussage der Zeugin doch mitbekommen. Dich würde ich sogar zuerst vorladen, die andere Zeugin kann noch warten, sie würde im Fall eines anstehenden Durchsuchungsbeschlusses sowiso nur Gefahr laufen, den Nachbarn zu warnen.
Mit dem Durchsuchungsbeschluss ist das so eine Sache. Wenn man die Anzeige fertigt und dann über den Postweg laufen lässt, dann dauerts natürlich Tage, wenn nicht Wochen, bis der zuständige StA den Fall auf den Tisch bekommt. Ich finde hier liegt Gefahr im Verzuge bezüglich des Beweissstückes ( toter Mäusebussard ) vor. Also ans Telefon, kurz mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt telefoniert, hingefahren und Beschluss abgeholt. Wenn du dass der Polizei gemeldet hast, dann werden die bestimmt auch so vorgehen. Denn, es steht der Polizei nicht zu, im Vorfeld zu entscheiden, ob eine Anzeige einen Täter bringt oder nicht. In den wenigsten Fällen findet man einen Täter sofort, viele Anzeigen werden als sog. Unbekannte abgelegt. Es kann aber sein, dass nach einiger Zeit sich doch Zeugen finden oder ein ganz anderer Sachverhalt durch Zufall dabei später herauskommt und dann könnte man den Fall klären.
Gruss Cornelia