Ändert nichts daran, dass weniger als 10% der Fläche auf bebautes Gebiet mit Freigelände entfällt. Dass Katzen in der Nähe des Menschen leben, dürfte wohl unbestritten sein. Also reden wir über 10% der Fläche der BRD, in denen die Vögel potenziell durch Katzen bedroht sind. Zudem über genau die 10% der Fläche, die ohnehin nicht mehr "Natur" sind.
1. woher nimmst du diese zahl von 10%?
2. was ist mit den 10% in denen zweifellos noch reichlich geschützte vögel und andere tiere leben? abgesehn davon, das dort prozentual wesentlich mehr singvögel konzentriert sind, wie in unbebautem gebiet.
3. sind diese (angeblichen) 10% kein flächig abgegrenztes gebiet in deutschland, sondern deutschland ist in seiner gesamtheit von diesen 10% durchsetzt. das ganze nennt man dann zersiedelung.
4. nimmt eine katze die herum streunt keine rücksicht auf diese 10%. sie läuft einfach weiter.
5. diese (angeblichen) 10% sind sehr unregelmäßig über deutschland verteilt, so das die siedlungsnahen bereiche, die von landwirtschaftlich genutzten flächen unterbrochen sind, meißt flächendeckend von (freigangskatzen und nicht von verwilderten) katzen besetzt sind.
es ist also keineswegs so, das in "siedlungsfernen" gebieten keine stromernden katzen vorkommen und schon gar nicht ist es so, das in "siedlungsnahen" gebieten, wegen fehlender natur, keine anderen tiere wie hauskatzen vor kommen.
außerdem ist und bleibt es verboten seine katze wildern zu lassen. auch wenn katzen per gesetz freien ausgang haben dürfen, schließt es das zwangsläufige töten heimischer singvögel keinesfalls mit ein. jeder tierhalter hat dafür zu sorgen, das sein tier keinen schaden anrichtet.
eine katze kann keine schuld tragen, aber der katzenhalter. auch dann, wenn sich seine katze eigenständig durch natur und nachbarschaft bewegt, trägt der katzenhalter für ihr tun die verantwortung. (auch wenn das der ein oder andere richter in deutschland scheinbar anders sieht)